Informationen zur Studienverlängerung

Die Weed Care-Studie, welche ursprünglich 2.5 Jahre bis Juli 2025 dauern sollte, wird um weitere 1.5 Jahre bis Januar 2027 verlängert. Durch zwei Anpassungen des jetzigen Studiendesigns sollen weitere Erkenntnisse zu risikoärmeren Konsumformen gewonnen werden. Einerseits soll in der Studienverlängerung das bisherige Produktesortiment mit vier Blüten- und zwei Haschprodukte durch risikoärmere Produkteformen erweitert werden: Hinzu kommen zwei E-Liquids und zwei Tinkturen. Diese können oral eingenommen werden und so eine Alternative zum Rauchen bieten. Andererseits wird für die Studienteilnehmenden das Angebot eines Drug Checkings des auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabis eingeführt. Es ist zentral, über die Zusammensetzung des illegal erworbenen Cannabis zu informieren und so das Risikobewusstsein und die Konsumkompetenz zu fördern. 


Darüber hinaus ist im letzten halben Jahr der Studienverlängerung erneut eine Schwarzmarktkontrollgruppe angedacht. Dabei soll die Gruppe, welche während den ersten sechs Monaten der Studie Cannabiszugang hatte, während den letzten sechs Monaten kein Cannabis mehr beziehen können. Das Ziel dieser Crossover Studie ist es zu evaluieren, wie sich der Konsum und die psychische Gesundheit verändern, wenn die Studienteilnehmenden ihr Cannabis wieder illegal beschaffen müssen im Vergleich zu den Studienteilnehmenden, welche Cannabis weiterhin legal beziehen können. 


Die Studienverlängerung finanziert sich aus den Einnahmen des Cannabisverkaufs und weiterhin aus Eigenleistungen der Psychiatrischen Dienste Aargau, den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel sowie dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt. Die Studienverlängerung haben sowohl das Bundesamt für Gesundheit BAG als auch die Ethikkommission Nordwestschweiz EKNZ bewilligt.

Studiendesign

Im Rahmen der Studienverlängerung können während weiteren 1.5 Jahren (August 2025 bis Januar 2027) legal Cannabisprodukte bezogen werden. Die Bezugsdauer ist abhängig von der Gruppenzuteilung zu Studienbeginn der aktuell laufenden Studie (vgl. Abb. 1): 


  • Gruppe 1welche zu Beginn der laufenden Studie unmittelbar Cannabis beziehen konnte, wird für ein weiteres Jahr (August 2025 bis Juli 2026) im Rahmen der Studienverlängerung Cannabis legal beziehen können. Gruppe 1 hat jedoch in den letzten sechs Monaten keinen Zugang mehr zu Cannabis (August 2026 bis Januar 2027).


  • Gruppe 2, welche zu Beginn der laufenden Studie sechs Monate bis zum Cannabisverkauf warten musste, kann bis Ende der Studienverlängerung während 1.5 Jahren Cannabis in den Apotheken beziehen (August 2025 bis Januar 2027).

 

Das Studiendesign (bisherige Studie und Studienverlängerung) ist in der untenstehenden Abbildung aufgezeigt.

Abbildung 1. Studiendesign der bisherigen Studie und der Studienverlängerung.


Während der Studienverlängerung stehen zehn verschiedene Cannabisprodukte zur Auswahl (siehe Studienprodukte). Darüber hinaus haben die Studienteilnehmenden einmal die Möglichkeit, eine Probe ihres illegal erworbenen Cannabis im Rahmen eines Cannabis Drug Checkings auf THC-/CBD-Gehalt testen zu lassen. Gruppe 1 wird zudem die Möglichkeit haben, eine zweite Probe abzugeben. Alle weiteren Rahmenbedingungen wie die Online-Befragungen oder die Abgabe via Studienapotheken bleiben bestehen.

Studiendauer

Die Studienverlängerung dauert von 1. August 2025 bis 31. Januar 2027.

Studienprodukte

Während der Studienverlängerung stehen zehn verschiedene Cannabisprodukte zur Auswahl (vier Blüten-, zwei Haschprodukte, zwei E-Liquids, zwei Tinkturen, siehe Studienprodukte), welche in den bestehenden Apotheken bezogen werden können. In der Apotheke können Packungen à 5 Gramm bzw. à 2 ml gekauft werden. Nach geltendem Recht ist vorgeschrieben, dass pro Person und Bezug bei unvermischten Produkten nicht mehr als insgesamt zehn Gramm Cannabis (Blüten, Hasch) und bei vermischten Produkten (E-Liquids, Tinkturen) nicht mehr als zwei Gramm Gesamt-THC erworben werden können. Die gesetzliche maximale Kaufmenge pro Monat ist abhängig vom THC-Gehalt (10 Gramm Gesamt-THC).