Informationen zur Studienverlängerung

Die Weed Care-Studie, welche ursprünglich 2.5 Jahre bis Juli 2025 dauern sollte, wird um weitere 1.5 Jahre bis Januar 2027 verlängert. Durch zwei Anpassungen des jetzigen Studiendesigns sollen weitere Erkenntnisse zu risikoärmeren Konsumformen gewonnen werden. Einerseits soll in der Studienverlängerung das bisherige Produktesortiment mit vier Blüten- und zwei Haschprodukte durch risikoärmere Produkteformen erweitert werden: Hinzu kommen zwei Vapes und ein Spray. Diese können oral eingenommen werden und so eine Alternative zum Rauchen bieten. Andererseits wird für die Studienteilnehmenden das Angebot eines Drug Checkings des auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabis eingeführt. Es ist zentral, über die Zusammensetzung des illegal erworbenen Cannabis zu informieren und so das Risikobewusstsein und die Konsumkompetenz zu fördern. 


Alle Studienteilnehmende können bis Ende Januar 2027 Cannabis in den Studienapotheken beziehen. Ab Februar 2027 finden über einen Zeitraum von drei Jahren Nachbefragungen statt. Zusätzlich werden persönliche Gespräche (Interviews) mit rund 15 freiwilligen Studienteilnehmenden geplant, um individuelle Erfahrungen mit dem regulierten Cannabisverkauf besser zu verstehen. 


Die Studienverlängerung finanziert sich aus den Einnahmen des Cannabisverkaufs und weiterhin aus Eigenleistungen der Psychiatrischen Dienste Aargau, den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel sowie dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt. Die Studienverlängerung haben sowohl das Bundesamt für Gesundheit BAG als auch die Ethikkommission Nordwestschweiz EKNZ bewilligt.

Studiendesign

Das Studiendesign (bisherige Studie und Studienverlängerung) ist in der untenstehenden Abbildung aufgezeigt.

Abbildung 1. Studiendesign der bisherigen Studie und der Studienverlängerung.

Studiendauer

Die Studienverlängerung dauert von 1. August 2025 bis 31. Januar 2027.

Studienprodukte

Während der Studienverlängerung stehen zehn verschiedene Cannabisprodukte zur Auswahl (vier Blüten-, zwei Haschprodukte, zwei Vapes, einem Spray, siehe Studienprodukte), welche in den bestehenden Apotheken bezogen werden können. In der Apotheke können Packungen à 5 Gramm bzw. 1 ml bzw. 10 ml gekauft werden. Nach geltendem Recht ist vorgeschrieben, dass pro Person und Bezug bei unvermischten Produkten nicht mehr als insgesamt zehn Gramm Cannabis (Blüten, Hasch) und bei vermischten Produkten (Vapes, Sprays) nicht mehr als zwei Gramm Gesamt-THC erworben werden können. Die gesetzliche maximale Kaufmenge pro Monat ist abhängig vom THC-Gehalt (10 Gramm Gesamt-THC).


Weitere Informationen finden Sie unter Studiencannabis.

Cannabis
Drug Checking

Die Studienteilnehmenden haben die Möglichkeit, ihr illegal erworbenes Cannabis (Blüten, Hasch, Vapes) bzw. ihr selbst angebautes Cannabis testen zu lassen. Dabei wird der THC- und CBD-Gehalt ermittelt. Synthetische Cannabinoide werden auf Verdacht analysiert, wenn der THC-Gehalt niedrig (<5% THC) und der CBD-Gehalt hoch ist. Die Analysen werden durch das Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.





Anmeldung



Teilnehmende der Weed Care-Studie können sich telefonisch beim Studienteam melden, um einen Termin für die Probenabgabe zu vereinbaren:


+41 (0)61 328 77 09 

(Mo–Fr 13:00–16:00 Uhr)

 

Die Probenabgabe erfolgt im Ambulanten Studienzentrum (Schanzenstrasse 55, 4031 Basel). Für die Probenabgabe werden die Studienteilnehmenden gebeten, ca. 1 g Pflanzenmaterial (z.B. zwei kleinere Cannabisblüten) mitzubringen. Die Probe von etwa 1g Pflanzenmaterial oder Hasch sollte wie gewohnt vom User gegrinded werden. Ein Teil des Pulvers (ca. 0.5g) wird zur Analyse abgegeben. Bei Vapes kann eine Kartusche abgegeben werden. Bei der Probenabgabe werden die Studienteilnehmenden zudem gebeten, einen kurzen Fragebogen zu ihrem illegal erworbenen Cannabis auszufüllen. Die Ergebnisse der Laboranalysen werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen telefonisch durch den Studienarzt mitgeteilt.



Interessierte Personen, welche nicht Studienteilnehmende der Weed Care-Studie sind, können sich für einen Substanztest hier melden:

DIBS - SUCHTHILFE REGION BASEL.