Falls Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen, können Sie leider nicht an der Studie teilnehmen:
Die Studie dauert 2.5 Jahre (September 2022 bis März 2025).
Die Studienteilnahme beinhaltet folgende Aspekte:
Die Studie startet im September 2022 und endet im März 2025. Die Anzahl der online-Befragungen und die Dauer des Cannabiskaufs hängen davon ab, wann Sie sich für die Studie anmelden.
Sie können zwischen 6 unterschiedlichen Produkten wählen. Es werden 4 Produkte in Form von getrockneten Blüten und 2 Produkte in Form von Haschisch mit jeweils unterschiedlichem THC-/CBD-Gehalt verkauft. Detailliertere Informationen zu den Produkten finden Sie hier.
Sie können pro Einkauf maximal 2 Packungen à 5g Blüten oder Haschisch beziehen, damit Sie die aktuell geltende straffreie Menge von 10 Gramm nicht überschreiten. Gemäss der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Art. 16 BetmPV) dürfen Sie pro Monat eine Maximalmenge von bis zu 10 Gramm Gesamt-THC beziehen. Je nach THC Konzentration variiert somit die Anzahl Packungen, die Sie pro Monat kaufen können (bei Studiencannabis mit 20% THC können Sie maximal 10 Packungen à 5g, bei Studiencannabis mit 10% THC können maximal 20 Packungen pro Monat kaufen).
Die Cannabisprodukte kosten zwischen 8 CHF und 12 CHF pro Gramm. Die Preise richten sich nach dem THC-Gehalt der Produkte, d.h. Produkte mit einem höheren THC-Gehalt sind teurer als Produkte mit einem niedrigeren THC-Gehalt. Die detaillierten Produktepreise finden Sie hier.
Bei Einschluss in die Studie werden Sie gefragt, in welcher Apotheke sie bevorzugt einkaufen werden. Es wäre wünschenswert, wenn Sie mehrheitlich in der gleichen Apotheke einkaufen. Idealerweise verteilen sich die rund 400 Studienteilnehmenden gleichmässig auf die neun Studienapotheken. Es ist aber auch möglich, dass Sie in unterschiedlichen Studienapotheken einkaufen. Mittels Ihrem Studienausweis und Ihrer Identitätskarte können Sie sich als Studienteilnehmende ausweisen und Cannabisprodukte einkaufen.
Fühlen Sie sich akut gesundheitlich gefährdet, so rufen Sie den Notruf 112 (Sanität, Polizei und Feuerwehr, 24-Stunden-Betrieb). Sind die Symptome bereits wieder abgeklungen oder verschwunden, können Sie Ihren Hausarzt telefonisch kontaktieren, den Studienarzt per E-Mail anschreiben (weedcare@usb.ch) oder in der Apotheke nachfragen.
Nein, es werden keinerlei identifizierende Daten an die Polizei weitergeleitet. Zwar erfassen wir für diese Studie Ihre persönlichen Daten. Jedoch werden wir diese Daten verschlüsseln, d.h. alle Angaben, die Sie identifizieren könnten (z.B. Name, Geburtsdatum), werden mit einem Code ersetzt. Personen, die den Code nicht kennen, können keine Rückschlüsse auf Ihre Person machen. Der Code bleibt im Studienzentrum der Universität Basel stets unter Verschluss. Nur ausgewählte Personen des Studienteams können die Daten ohne Verschlüsselung einsehen. Diese Personen unterliegen der Schweigepflicht.
Den Führerausweis müssen Sie im Rahmen dieser Studie nicht abgeben. Jedoch gilt auch für Studienteilnehmende beim Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss das Strassenverkehrsrecht (Strassenverkehrsgesetz SVG und zugehörige Verordnungen). Demzufolge gilt bei Fahren unter Cannabiseinfluss die Nulltoleranz. Das bedeutet, dass die Fahrunfähigkeit als erwiesen gilt, wenn im Blut des Fahrzeuglenkenden THC nachgewiesen werden kann (Art. 2 Abs. 2 der Verkehrsregelnverordnung), auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt oder die psychoaktive Wirkung des Cannabis bereits abgeklungen ist.
Studienteilnehmende dürfen Ihr Cannabis in privaten Räumen konsumieren. Der Konsum von Studiencannabis im öffentlichen Raum ist jedoch verboten. Wenn Sie dagegen verstossen, kann die Polizei Sie büssen und Ihr Studiencannabis beschlagnahmen.
WEED
CARE /
weedcare@usb.ch